Berufsunfähig mit 47? Leider keine Utopie
Das wird viele Unternehmer überraschen: Nach einer im März 2017veröffentlichten Umfrage der deutschen Versicherungswirtschaft sind Menschen im Durchschnitt erst 47 Jahre alt, wenn eine Berufsunfähigkeit (BU) – die Tatsache, nicht mehr in seinem ausgeübten Beruf arbeiten zu können – eintritt. Berufsunfähigkeit ist nichts, was einem erst am Ende des Arbeitslebens passiert. Viele Verbraucher denken zudem, dass man in einem Bürojob davor gefeit ist – weit gefehlt, denn aktuell hat fast jeder dritter BU-Fall eine psychische Erkrankung als Ursache. Als Unternehmer, der sein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge “irgendwann” verkaufen möchte, müssen Sie auch dieses Risiko bedenken:
LEBENSLOHN LIEGT ÜBER EINER MILLIONEN EURO
Nimmt man ein durchschnittliches Entgelt eines Arbeitnehmers von 2.500 Euro und 40 Arbeitsjahre an, kommt man auf einen Lebenslohn von 1,2 Millionen Euro. Wird man mit 47 Jahren berufsunfähig, sind es bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente immer noch 600.000 Euro Verdienstausfall, die anderweitig finanziert werden müssen. Deshalb ist eine BU-Versicherung so existentiell. Entsprechend höher ist zu kalkulieren, wenn Sie als Unternehmer über höhere Einkünfte verfügen und zudem das Unternehmen ohne Sie brach liegt – denken Sie als Unternehmer deshalb unbedingt immer an Ihre Patientenverfügung für Unternehmer.
Die versicherte Rente entspricht idealerweise dem monatlichen Bedarf und wird bis zum Ende des Berufslebens, also im Regelfall bis zum 67. Lebensjahr, geleistet. Für den Abschluss des BU-Schutzes gilt: je jünger und je gesünder, desto günstiger der Beitrag; deshalb sich am besten gleich nach Ende der Schulzeit darum kümmern, auch wenn es nicht schön ist, sich mit Krankheit und Invalidität auseinanderzusetzen. Ist es aber einmal geregelt, hat man es vom Tisch!
ALTERNATIVEN ZUR BU-ABSICHERUNG VORHANDEN
Gibt es Alternativen zur BU-Absicherung? Ja, zum Beispiel, wenn aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes der Versicherungsbeitrag sehr hoch wäre. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann man sich gegen das finanzielle Risiko absichern, gar nicht mehr arbeiten zu können und eine Grundfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn man Fähigkeiten wie das Gehen oder das Autofahren verloren hat. Auch die Schwere-Krankheiten-Versicherung oder die Unfallversicherung, letztere allerdings nur eine Minimalabsicherung, können eine Alternative sein.