Unternehmen verkaufen oder vererben? Warum Unternehmer jetzt beide Wege prüfen sollten
Unternehmensnachfolge ist keine Frage des richtigen Zeitpunkts. Sie ist eine Frage der richtigen Entscheidung. Wer sein Unternehmen an die nächste Generation übertragen möchte, sollte deshalb nicht nur über Erbschaft und Schenkung nachdenken. Auch ein Verkauf – innerhalb der Familie oder an einen externen Käufer – kann die sinnvollere Lösung sein.
Am 13. Oktober 2026 richtet sich der Blick dabei nach Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaft und Schenkung. Auf dem Prüfstand steht damit ein wichtiger Baustein der heutigen Unternehmensnachfolge.
Das Urteil wird erst später erwartet. Die Frage, wie Unternehmer mit dieser Unsicherheit umgehen, stellt sich allerdings schon heute.
Unternehmensnachfolge: Vererben ist nicht der einzige Weg
Viele Unternehmer denken bei Nachfolge zunächst an die Familie: Das Unternehmen soll an die Tochter, den Sohn oder einen anderen Familienangehörigen übergehen.
Das kann eine hervorragende Lösung sein. Aber eben nicht immer.
Denn eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge muss mehrere Interessen gleichzeitig berücksichtigen:
- Was ist die beste Lösung für das Unternehmen?
- Wer kann und will das Unternehmen künftig führen?
- Wie soll der Unternehmer seinen Lebensabend finanzieren?
- Wie lässt sich das private Vermögen gerecht aufteilen?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen?
- Und wie lässt sich vermeiden, dass die Nachfolge das Unternehmen finanziell belastet?
Gerade der letzte Punkt gewinnt aktuell an Bedeutung.
Nach dem geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann begünstigtes Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 Prozent steuerfrei übertragen werden. Bei der sogenannten Optionsverschonung ist sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Dafür gelten allerdings strengere Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich der Behaltensfrist, der Lohnsummen und des Verwaltungsvermögens.
Genau diese steuerlichen Verschonungsregeln stehen jetzt auf dem Prüfstand.
Was am 13. Oktober 2026 auf dem Spiel steht
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von Betriebsvermögen und Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Hintergrund: Wer ein Unternehmen erbt oder geschenkt bekommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen erheblich von den Verschonungsregelungen profitieren. Wer dagegen vergleichbares Privatvermögen erbt, kann diese Vergünstigungen nicht nutzen.
Das Bundesverfassungsgericht prüft deshalb, ob diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Es ist noch völlig offen, wie Karlsruhe entscheiden wird.
Das bedeutet auch: Niemand kann heute seriös sagen, dass die steuerlichen Vorteile tatsächlich abgeschafft werden. Ebenso wenig lässt sich ausschließen, dass die bisherigen Regelungen verändert oder eingeschränkt werden.
Für Unternehmer bedeutet das vor allem eines:
Wer seine Nachfolge in den nächsten Jahren regeln möchte, sollte nicht nur einen einzigen Weg betrachten.
Option 1: Das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen
Die familieninterne Nachfolge hat viele Vorteile.
Das Unternehmen bleibt in der Familie. Werte, Tradition und Arbeitsplätze können erhalten bleiben. Der bisherige Unternehmer kann seinen Nachfolger schrittweise auf die Verantwortung vorbereiten.
Doch auch eine familieninterne Nachfolge ist kein Selbstläufer.
Was passiert, wenn mehrere Kinder vorhanden sind, aber nur eines das Unternehmen übernehmen möchte?
Was passiert, wenn der potenzielle Nachfolger fachlich geeignet ist, aber nicht über das notwendige Kapital verfügt?
Und was passiert, wenn der Unternehmer eigentlich lieber einen Verkaufserlös hätte, um seinen Ruhestand abzusichern oder das Vermögen gerecht auf mehrere Kinder zu verteilen?
Dann kann die vermeintlich naheliegende Lösung schnell zur komplizierten werden.
Option 2: Verkauf an einen internen Nachfolger
Ein Unternehmen muss nicht zwingend verschenkt oder vererbt werden, wenn die Nachfolge innerhalb des Unternehmens erfolgen soll.
Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf an einen Mitarbeiter, eine Führungskraft oder das bestehende Management.
Ein solcher Management-Buy-out oder Verkauf an einen langjährigen Mitarbeiter kann eine interessante Alternative sein.
Der Nachfolger kennt das Unternehmen, die Mitarbeiter und die Kunden. Gleichzeitig erhält der bisherige Unternehmer einen Kaufpreis und kann seinen Rückzug finanziell planbarer gestalten.
Allerdings muss die Finanzierung funktionieren.
Denn ein Unternehmen kann nur dann erfolgreich an einen internen Nachfolger verkauft werden, wenn Kaufpreis, Finanzierung, zukünftige Ertragskraft und die persönliche Situation des Nachfolgers zusammenpassen.
Der richtige Kaufpreis ist deshalb nicht automatisch der höchstmögliche Kaufpreis.
Ein zu hoher Kaufpreis kann den Nachfolger finanziell überfordern und damit letztlich auch das Unternehmen gefährden.
Option 3: Verkauf an einen externen Käufer
Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf an einen externen Nachfolger.
Das kann ein Wettbewerber sein, ein strategischer Partner, ein anderes Unternehmen oder – je nach Größe und Struktur – ein Investor.
Der große Vorteil: Der Unternehmer kann sein Unternehmen zu einem marktgerechten Preis verkaufen und erhält Liquidität, die anschließend für die eigene Altersvorsorge oder die Vermögensnachfolge eingesetzt werden kann.
Auch für Unternehmen, in denen innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist, kann ein externer Verkauf die bessere Lösung sein.
Doch auch hier gilt:
Ein Unternehmensverkauf beginnt nicht mit der Suche nach einem Käufer. Er beginnt mit der Vorbereitung des Unternehmens.
Je unabhängiger ein Unternehmen von seinem bisherigen Inhaber ist, je klarer seine Strukturen sind und je nachvollziehbarer seine wirtschaftliche Entwicklung ist, desto attraktiver kann es für potenzielle Käufer sein.
Verkauf oder Übertragung: Was ist steuerlich sinnvoller?
Genau hier wird die aktuelle Diskussion um die Erbschaftsteuer interessant.
Bei einer unentgeltlichen Übertragung – also beispielsweise einer Schenkung oder Erbschaft – können die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen eine erhebliche Rolle spielen.
Bei einem Verkauf entsteht dagegen eine andere steuerliche Situation. Hier stehen insbesondere die Besteuerung des Veräußerungsgewinns und die konkrete Rechtsform des Unternehmens im Mittelpunkt.
Deshalb wäre es zu kurz gedacht, aus der aktuellen Diskussion beim Bundesverfassungsgericht abzuleiten:
„Dann muss ich mein Unternehmen jetzt schnell verkaufen.“
Das wäre genauso falsch wie die Annahme:
„Dann übertrage ich mein Unternehmen einfach innerhalb der Familie und habe steuerlich kein Problem.“
Beide Wege müssen individuell gerechnet und rechtlich geprüft werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Verkauf oder Nachfolge?
Die entscheidende Frage lautet:
Welche Nachfolgelösung passt zu meinem Unternehmen, meinem Vermögen und meinem Leben?
Das kann eine Schenkung sein.
Es kann ein Verkauf an die nächste Generation sein.
Es kann ein Management-Buy-out sein.
Was Unternehmer jetzt tun sollten
Das bevorstehende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb vor allem ein Anlass, die eigene Nachfolgeplanung auf den Prüfstand zu stellen.
Wer in den kommenden Jahren über eine Übergabe nachdenkt, sollte sich zunächst einen Überblick über die eigenen Möglichkeiten verschaffen:
Oder es kann der Verkauf an einen externen Käufer sein.
Manchmal ist auch eine Kombination sinnvoll: Ein Teil des Unternehmens wird innerhalb der Familie übertragen, während andere Familienmitglieder über Vermögenswerte oder einen finanziellen Ausgleich berücksichtigt werden.
Entscheidend ist, dass die Lösung nicht allein aus steuerlichen Gründen gewählt wird.
Denn Unternehmensnachfolge ist immer auch Unternehmensentwicklung, Vermögensplanung und persönliche Zukunftsplanung.
Eine Nachfolge wird deutlich schwieriger, wenn wesentliche Kundenbeziehungen, Entscheidungen oder Know-how ausschließlich am bisherigen Unternehmer hängen.
Erbschaft, Schenkung und Verkauf folgen unterschiedlichen steuerlichen Regeln. Welche Variante tatsächlich vorteilhaft ist, hängt von der konkreten Situation ab.
Ein Unternehmer, der sein Unternehmen überträgt, muss auch seine eigene finanzielle Zukunft sichern.
Eine aktuelle Unternehmensbewertung schafft eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Vielleicht ist die Führungskraft im Unternehmen die bessere Lösung als die eigene Familie.
Nicht jedes Kind möchte Unternehmer werden. Und nicht jeder Unternehmer möchte sein Lebenswerk innerhalb der Familie weitergeben.
Nicht auf das Urteil warten – aber auch nichts überstürzen
Das Bundesverfassungsgericht wird am 13. Oktober nicht über die Zukunft eines einzelnen Unternehmens entscheiden.
Aber die Entscheidung kann Einfluss darauf haben, wie Unternehmensvermögen künftig steuerlich übertragen werden kann. Das macht den Termin für Unternehmer mit bevorstehender Nachfolge relevant.
Trotzdem besteht kein Grund für hektische Entscheidungen.
Das aktuelle Recht gilt weiterhin. Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit möglichen Veränderungen auseinanderzusetzen.
Denn wer erst dann über seine Nachfolge nachdenkt, wenn eine gesetzliche Änderung bereits beschlossen ist, hat deutlich weniger Handlungsspielraum.
Wer dagegen heute verschiedene Szenarien durchrechnet, kann später entscheiden.
Vererben oder verkaufen?
Intern oder extern?
Jetzt oder später?
Die beste Nachfolge ist nicht diejenige, die auf dem Papier die höchste Steuerersparnis verspricht.
Es ist die Lösung, die Unternehmen, Unternehmer und Familie langfristig zusammenbringt.
Unternehmensnachfolge beginnt mit einer Entscheidung
Viele Unternehmer schieben die Nachfolge vor sich her, weil sie glauben, sich damit endgültig festlegen zu müssen.
Das Gegenteil ist richtig.
Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft zunächst einmal Optionen.
Wer weiß, was sein Unternehmen wert ist, welche Nachfolger infrage kommen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche finanziellen Auswirkungen die verschiedenen Varianten haben, kann seine Zukunft aktiv gestalten.
Vielleicht ist die beste Lösung die Übergabe innerhalb der Familie.
Vielleicht ist es ein Verkauf an einen Mitarbeiter.
Vielleicht ist ein externer Käufer die richtige Wahl.
Und vielleicht stellt sich bei der Analyse heraus, dass das Unternehmen zunächst noch weiterentwickelt werden sollte, bevor überhaupt eine Entscheidung fällt.
Genau deshalb sollte Unternehmensnachfolge nicht mit der Frage beginnen: „Wer bekommt mein Unternehmen?“
Sondern mit der Frage:
„Welche Zukunft soll mein Unternehmen haben – und welche Zukunft möchte ich selbst?“
Hinweis: Der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist offen. Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar.

Stephanie Orefice steht Ihnen für Ihre Fragen zur Seite. Schreiben Sie uns gerne an unter: 


